Ist die Photobooth-Anlage leicht zu bedienen?
Die Fotobox ist so konzipiert das sie ganz ohne fremde Hilfe zu bedienen ist: Für Jung und Alt.
Beim Hochfahren der Anlage wird automatisch die Photobooth Software "DSLR Booth" geladen.
Der Touchscreen-Monitor erlaubt eine kinderleichte Bedienung.
Ein Countdown wird angezeigt , man sieht sich in einer Vorschau auf dem Monitor und ein Bild wird geschossen.
Insgesammt werden 4 Bilder pro Abzug gemacht. Per Druck auf dem Bildschirm kann das Bild noch zusätzlich nachbearbeitet werden, z.B als Vintage Foto.
Ist eine Fotobox-Betreuung notwendig?
Eine Fotobox-Betreuung ist auf gar keinen Fall notwendig. Ganz im Gegenteil, ein sogenannter "Aufpasser" verhindert das unbeschwerte Verhalten vor der Box, was für ausgefallene Fotos Voraussetzung ist.
Wieviel Platz benötigt man für die komplette Fotobox-Anlage ?
Das ist natürlich eine relative Sache, je nachdem wieviel Personen man auf das Gruppenbild quetschen will.
Mit 2,5 m Breite und 3m Länge könnte man ganz gut leben, aber mehr Platz wäre ratsam.
Im Prinzip passt eine Fotobox in jede Ecke , wenn man das Hintergrundsystem weglässt.
10 bis 12 Quadratmeter Platz wären mega entspannt. Auch für die Requisiten wäre ein Beistelltischchen zu empfehlen sonst wird der Bekleidungsvorgang zu einer Tortur.
Was passiert mit den digitalen Fotos?
Jedes geschossene Foto wird auf der Anlage gespeichert . Alle Fotodaten werden an Euch auf einem USB-Stick abgegeben.
Wie lange bleibt die Fotobox bzw. Photobooth -Anlage stehen?
Um so tiefer das Näschen ins Glas schaut , um so lustiger werden die Fotos.
Es macht durchaus Sinn die Box über Nacht stehen zu lassen, da zu später Stunde die Box oft noch mehr in Betrieb ist und viele erst Zeit finden Ihre Fotos dort zu machen..
Was unterscheidet die TS.art Fotobox von den Anderen?
Alle Photobooth-Anlagen sind grundsätzlich ein absoluter Spassfaktor. Unbeobachtet können Selfies generiert werden.
Bis zu 10 Personen passen auf ein Bild, die Interaktionen der Teilnehmer untereinander sind besonders wichtig.
Firmen propagieren häufig ihre Teamfähigkeit, mit der Fotobox auf Ihrer Firmenfeier wird sie weiter gefördert.
Diese Firmenlogo kann auf dem Ausdruck plaziert werden, der Print wird individualisiert.
Wir haben uns grundsätzlich für eine der teuersten Photobooth-Lösungen entscheiden , weil uns Fotografen die Qualität sehr wichtig ist.
Viele Photobooth-Anlagen der ersten Generationen haben eine lichtschwache Webcam verbaut.
In unserer Photobooth ist eine 24 Megapixel Spiegelreflexkamera Kamera installiert, die für höchste Qualität auf diesem Sektor sorgt.
Grosse Fotoabzüge sind problemlos möglich.
Wir benutzen einen Thermosublimationsdrucker, der ein Foto in 10 Sekunden druckt.
Ganz ehrlich : das ist das Zünglein an der Waage. Bei langen Warteschlangen geht der Spass an der Anlage sonst sehr schnell verloren. Normale Fotodrucker haben eine Druckzeit von über eine Minute.
EIn Lichtformer mit einem Studioblitz sorgt für ausreichend Licht , einige Anbieter verbauen Leuchtstoffröhren oder LED-Licht.
Wir liefern besonders viele Requisiten mit: Pferde- und Schweinsmasken bis zu Schwertern und Pistolen, Polizei-Set , Handschellen , Perrücken, Face Mats, 10 verschiedene Brillen, Playboy-Ohren, Kronen und Zepter,Hüte , Schnurbärte etc.
Und jetzt mal Butter bei die Fische: Wer hat schon Lust nach Bedienungsanleitung und unter Zeitdruck eine Fotobox aufzubauen? Was ist wenn die Box nicht funktioniert? Jeder kennt den Stress. Wir haben auch eine leichtere Box zum Versenden, aber die Qualität ist nicht unbedingt die Gleiche.
Wir bauen die Fotobooth-Anlage auf und weisen Euch selbstverständlich ein.
Sie wird so aufgebaut das sie auch stabil steht und keine Gefahr darstellt bzw. sich selbstständig macht... Wir kleben das Stativ ab und die Anlage steht dann bombensicher!!
Natürlich wird am nächsten Tag die Anlage auch wieder abgebaut.
Für welche Feier eignet sich die Box?
Für Hochzeiten , Polterabende, Geburtstage, Konfirmationen, Messen und Firmenfeiern vermieten wir sehr häufig unsere TS.art Fotobox.
Nur für Trauerfeiern haben wir sie noch nicht vermietet .. Auf meiner dürfte es in Zukunft gerne eine Fotobox geben, es sollte doch auch da lustig zugehen.
Allgemeine AGB von TS.art Fotografie / Christian Tichy
1) Die nachfolgenden AGB gelten für alle von TS.art durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen für Hochzeitsfotografie bzw After Wedding Shootings , Hochzeitsfilm , Fotobox und Hochzeitbücher
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen, gelten die AGB auch für alle zukünftigen Aufträge ein und desselben Auftraggebers.
Die AGB dienen der Regelung und Klarstellung einiger Inhalte des Auftragsverhältnisses, welches sich nach dem Inhalt des einzelnen Auftrages bestimmt Änderungen oder Ergänzungendieser AGB bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. DieVertragsparteien sind sich einig, dass ausschliesslich die vorliegenden AGB des Fotografen gelten
sollen. Etwaige Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden keine Anwendung. Haben die Vertragsparteien abweichende Vereinbarungen getroffen, welche schriftlich niedergelegt wurden, so gehen diese den vorliegenden AGB vor.
(2) Fotografien im Sinne dieser AGB sind alle von dem Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (Papierbilder, Bilder auf Leinwand, Bilder in digitalisierter Form auf CD/DVD oder sonstigen Speichermedien). Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich
geschützte Lichtbildwerke im Sinne von ß 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt.
(3) Grundlage für den Vertrag ist das jeweilige Angebot von dem Fotografen, in dem alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütung festgeschrieben werden. Diese Angebote von dem Fotografen sind freibleibend und unverbindlich.
(4) Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Erteilung des angebotenen Auftrages zustande.
(5) Die vom Fotografen angebotenen Leistungen sind vom Kunden zu überprüfen und und durch Zahlung der Honorarvorkasse zu bestätigen.Prinzipiell wird vorab in bar bezahlt, nach Absprache per Überweisung.
(6) Der Fotograf ist, soweit durch den Auftraggeber keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Fotos gegeben wurden, bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen
Gestaltung frei. Diesbezügliche Reklamationen sind ausgeschlossen.
Das Hochzeitsalbum wird nach Gusto der Firma TS.art gestaltet, die Bilddaten können vom Auftraggeber ausgewählt werden.
Korrekturen sind nur nach Absprache möglich.
Ebenso gilt die Gestaltungsfreiheit des Videofilmes. Musik und Stil bzw. Länge des Filmes kann jedoch vorab vom Kunden bestimmt werden.
(7) Der Auftraggeber erhält ausschliesslich ausgewähltes & bearbeitetes Bildmaterial hochauflösend im Format JPG ohne Wasserzeichen . Die Abgabe von unbearbeiteten, digitalen Rohdaten (RAW) ist nur nach Absprache möglich.
Die Aufbewahrung der digitalen Bilddaten ist nicht Teil des Auftrages. Die Aufbewahrung
erfolgt demnach ohne Gewähr.
(7) Schäden oder Verlust der Fotobox-Accessoires werden in Rechnung gestellt, wie auch Schäden an der Fotobox selber.
2 Nutzungs- und Urheberrecht
(1) Dem Fotograf steht das ausschlieflliche Urheberrecht an allen im Rahmen des jeweiligen Auftrages gefertigten Fotos zu. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.
(2) Der Fotograf darf 5 Bilder für Werbezwecke nutzen inkl. ausgewählte Videosequenzen.Jede Veränderung, Weiterbearbeitung
(z.B. durch Foto - Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung
eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen Genehmigung durch den Fotografen. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist.
(3) Eine kommerzielle / gewerbliche Nutzung der Lichtbildwerke im Nachhinein gleich welcher Form vorliegend durch den Auftraggeber selbst oder durch Dritte kann nur mit vorhergehender schriftlicher Zustimmung des Fotografen erfolgen. Dies gilt auch für Bilddateien, welche durch den Auftraggeberoder durch Dritte digital oder anderweitig verändert bzw. verfremdet wurden.
(4) Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars . Die Übergabe erfolgt in Form in Form von Foto USB Sticks.
(5) Erteilt der Fotograf die Genehmigung zu einer Verwertung der Fotos, so kann er verlangen, als
Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung den Fotografen zum Schadensersatz.
(6) Individuelle Abweichungen der Nutzungs- und Urheberrechte und Sonderkonditionen bei Personen der Zeitgeschichte müssen schriftlich vereinbart werden.
Vergütung
(1) Für die Herstellung der Fotos wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale
inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie zuzüglich eventueller Reisekosten berechnet.
(2) Fällige Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Fotos, einschliesslich gelieferter CDs/ DVDs, Eigentum des Fotografen.
(3) Eine Anzahlung von 50 % des vereinbarten Honorars ist bei Buchung zu
entrichten , falls nicht anders vereinbart in bar .
(5) Wenn die hier vereinbarte Leistung vom Kunden storniert wird werden 50 % des Auftragswertes eingehalten
(6) Ausnahmen hiervon sind ein Todesfall (Familie), die zu einer Absage
der Trauung/ Feierlichkeiten führen. Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen des Fotografen.
4 Haftung
(1) Für Schäden, gleich welcher Art, anlässlich der Vertragserfüllung haftet der Fotograf für sich und
seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus
der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt
haben.
(2) Für Schäden oder Verlust (trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten haftet der Fotograf nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(3) Für Schäden, Mängel oder Verlust durch Subunternehmer oder Lieferanten, welche Ihre Leistungen
auf für eigene Rechnung erstellen, ist eine Haftung des Fotografen ausgeschlossen.
(4) Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von dem Fotografen
bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(5) Die Organisation und Vergabe von Buchungen an den Fotografen, sowohl die Ausführung erfolgt
mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat
(z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf
zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden oder Folgen übernommen werden.
(6) Beanstandungen gleich welcher Art müssen innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Bilder beim Fotografen eingegangen sein. Nach Ablauf der Frist gelten die Bilder als vertragsgemäss und mangelfrei angenommen.
5 Datenschutz
Informationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 DSGVO
Christian Tichy, TS.art Hofweg 23, 71640 Ludwigsburg erhebt personenbezogene Daten des Auftraggebers zum Zweck der Vertragsdurchführung, zur Erfüllung unserer vertraglichen und vorvertraglichen Pflichten.
Die Datenerhebung und Datenverarbeitung ist für die Durchführung des Vertrags erforderlich und beruht auf Artikel 6 Abs. 1 b) DSGVO. Eine Weitergabe der Daten an Dritte findet nicht statt. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind und soweit dem keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Auftraggebers ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Auftraggeber an TS.art wenden